Angelkarten Bootsgewässer Donau-RMD-Irnsing
Alles rund um das Angeln beim Bootsgewässer Donau-RMD-Irnsing – Karten, Infos und Tipps.
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Was ist das?
Bootserlaubnis für Donau, RMD-Kanal und Irnsinger Weiher
Die Jahreskarte Bootserlaubnis berechtigt zum Angeln vom Boot aus auf der Donau (Irnsing bis Mariaort), dem RMD-Kanal und dem Irnsinger Weiher. Sie ist eine Zusatzkarte und gilt ausschließlich in Verbindung mit einem gültigen Fischereierlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) für das jeweilige Gewässer.
Angeln vom Boot auf Donau, RMD-Kanal und Irnsinger Weiher
Futterbootberechtigung für ausgewählte Gewässer inklusive
Gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026
Erlaubte Gewässer
Wo darf ich mit dem Boot angeln?
Die Bootserlaubnis deckt drei Gewässer ab – mit unterschiedlichen Regeln je nach Gewässer. Bitte die jeweiligen Bestimmungen beachten.
Donau
Von Irnsing bis Mariaort. Motorboote nur im Bereich der Bundeswasserstraße erlaubt. Befahren der Altwässer verboten, wenn eine Antriebsmaschine an Bord ist. Schifffahrtsrecht der Bundeswasserstraße beachten.
RMD-Kanal
Motorboote nur im Bereich der Bundeswasserstraße erlaubt. Das Befahren aller Altwässer am RMD-Kanal ist aus naturschutzrechtlichen Gründen generell verboten (Kreisverwaltungsbehörde).
Irnsinger Weiher
Nur Ruderboote ohne eigenen Maschinenantrieb gemäß Schifffahrtsordnung für bayerische Gewässer. Motorboote sind hier nicht erlaubt.
Was du wissen musst
Berechtigungen & Regeln
Fischereischein / Jugendfischereischein Deutschland
+ gültiger Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte)
- Motorboote nur im Bereich der Bundeswasserstraße (Donau & RMD)
- Irnsinger Weiher: nur Ruderboot (kein Motor)
- Jeder Angler an Bord braucht eigene Bootserlaubnis
- Fischereiaufseher auf Anruf anhalten lassen
- Drohnen generell verboten
- RMD-Kanal: alle Altwässer verboten (Naturschutz)
- Donau: Altwässer verboten wenn Motor an Bord
- Schellnecker Altwasser: Futterboote verboten
Erlaubt auf: Irnsinger Weiher, Mauerner Weiher, Willersdorfer Weiher, Donau, Abens, Altmühl/RMD-Kanal
Verboten in: Schellnecker Altwasser, Fliegenstrecke Abens, Blaues Wasser (Essing)
- Ansitzangeln
- Fliegenfischen
- Posenangeln
- Raubfischangeln
- Spinnangeln
Woran muss ich denken?
Bootserlaubnis Donau Regensburg kaufen – so geht's
Zuerst benötigst du einen gültigen Erlaubnisschein (Tageskarte, Wochenkarte, Monatskarte oder Jahreskarte) für das Gewässer, auf dem du mit dem Boot angeln möchtest.
Die Bootserlaubnis ist eine Zusatzkarte und berechtigt zum Angeln vom Boot auf Donau (Irnsing bis Mariaort), RMD-Kanal und Irnsinger Weiher. Komm einfach zu uns in den Laden – wir beraten dich gerne.
Beim Angeln vom Boot müssen immer beide Dokumente dabei sein: der Erlaubnisschein für das Gewässer und die Bootserlaubnis – plus dein Fischereischein. Jeder Angler an Bord braucht eine eigene Bootserlaubnis.
Häufige Fragen zur Bootserlaubnis Donau Regensburg
Klärung der wichtigsten Punkte zur Bootserlaubnis
Die Jahreskarte Bootserlaubnis ist eine Zusatzkarte, die das Angeln vom Boot auf der Donau (Irnsing bis Mariaort), dem RMD-Kanal und dem Irnsinger Weiher erlaubt. Sie gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Erlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) für das jeweilige Gewässer – allein berechtigt sie nicht zum Angeln.
Auf der Donau und dem RMD-Kanal sind Motorboote nur im Bereich der Bundeswasserstraße erlaubt – dort gilt das Schifffahrtsrecht der Bundeswasserstraßen (Infos unter elwis.de). Auf dem Irnsinger Weiher sind gemäß Schifffahrtsordnung nur Ruderboote ohne eigenen Maschinenantrieb erlaubt. Belly-Boots gelten als Boot und benötigen die Bootserlaubnis.
Nein. Das Befahren aller Altwässer am RMD-Kanal ist aus naturschutzrechtlichen Gründen von der Kreisverwaltungsbehörde verboten. An der Donau ist das Befahren der Altwässer verboten, wenn eine Antriebsmaschine an Bord ist. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Kartentyp.
Ja – jeder Angler an Bord muss im Besitz einer eigenen Bootserlaubnis sein. Die Karte gilt nur für den angegebenen Fischer und ist nicht übertragbar.
Die Bootserlaubnis berechtigt auch zum Einsatz von Futterbooten oder technischen Geräten zum Ausbringen von Futter. Erlaubt ist dies auf: Irnsinger Weiher, Mauerner Weiher, Willersdorfer Weiher, Donau, Abens und Altmühl/RMD-Kanal. Verboten ist der Einsatz von Futterbooten im Schellnecker Altwasser, in der Fliegenstrecke der Abens und im Blauen Wasser bei Essing. Drohnen sind generell verboten.
Es gelten die in den Bestimmungen aufgeführten Schonzeiten und Mindestmaße – für den KFV Kelheim weichen diese teilweise von den bayernweiten Regelungen ab. Infos direkt beim KFV Kelheim: kfv-kelheim.de → Schonzeiten & Schonmaße
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