Angelkarten Winzer Wasser an der Donau

Alles rund um das Angeln beim Winzer Wasser – Karten, Infos und Tipps.

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Orientierung und sind rechtlich unverbindlich.

Angeln Regensburg an der Donau
Angelkarte Donau Winzer kaufen | Angelsport Huber
Tageskarte
Einzige Kartenart – bar vor Ort bei uns im Laden
18
Fischarten im Erlaubnisbereich Donau, RMD-Kanal & Naab
2
Handangeln erlaubt, davon 1 Raubfischangel
Nur bar
Zahlung ausschließlich vor Ort in bar

Beschreibung

Donau bei Winzer & Mariaort – Fließgewässer mit Huchen, Zander & Co.

Die Öffentliche Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau) bewirtschaftet einen der attraktivsten Donauabschnitte im Regensburger Westen. Geangelt wird an beiden Ufern der Donau zwischen der Mariaorter Eisenbahnbrücke und der Pfaffensteiner Autobahnbrücke, im RMD-Schifffahrtskanal bis zur Oberpfalzbrücke sowie in der Naabmündung – vom Naabspitz ca. 140 m Naab aufwärts bis zum Grenzstein und auf der Mariaorter Seite vom Querdamm ca. 400 m Naab aufwärts bis zum Grenzstein bei der Fischergasse in Mariaort.

Großes, strömungsreiches Donaugewässer mit Anschluss an RMD-Kanal und Naabmündung

Ausschließlich Tageskarten – direkt bei uns im Laden erhältlich

Zahlung ausschließlich bar vor Ort

Gewässer Donau, RMD-Schifffahrtskanal und Naabmündung im Bereich Winzer/Mariaort
Grenzen Mariaorter Eisenbahnbrücke bis Pfaffensteiner Autobahnbrücke · RMD-Kanal bis Oberpfalzbrücke · Naab ab Naabspitz bzw. Querdamm bis zu den jeweiligen Grenzsteinen
Lage Regensburg-Winzer / Mariaort, entlang der Donau
Verband Öffentliche Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau), Keilsteiner Weg 25, 93055 Regensburg
Angeln an der Donau bei Winzer und Mariaort – Angelkarte

Fischbestand

Fischbestand in der Donau bei Winzer

Das Donaugewässer bei Winzer und Mariaort bietet einen vielfältigen Bestand – von Raubfischen wie Huchen, Zander, Hecht und Waller bis hin zu klassischen Fließgewässerarten wie Barbe, Nase und Äsche.

Aal Äsche Bachforelle Barbe Barsch Hasel Hecht Huchen Karpfen Nase Nerfling Regenbogenforelle Rutte Seeforelle Schied Schleie Waller Zander Edelkrebs

Was du wissen musst

Berechtigungen & Regeln

🎣 Raubfischschonzeit vom 01.01. bis 30.04.: Fischen auf Raubfische (Huchen, Forellen, Hecht, Zander, Schied und Waller) ist in dieser Zeit verboten.
⚖️ Tägliches Fanggewicht: Auf 7,5 kg begrenzt. Je Angeltag darf zusätzlich ein Raubfisch entnommen werden. Raubfischangeln ist nur mit Stahlvorfach (mind. 20 cm) erlaubt, das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.
🚫 Verboten: Legangeln, Reusen und Netze jeder Art, das Reißen von Fischen, mehrere Anbissstellen an einer Angel sowie Fischen mit Echolot, Fischortungsgeräten oder vom Boot aus.
Basisdaten
  • Bayern – Regensburg
  • Fließgewässer (Donau, Kanal, Naab)
  • Erlaubnis gilt tagesgenau, 0:00–24:00 Uhr
  • Erlaubnisschein nicht übertragbar
  • Öffentliche Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau)
Pflichtdokumente

Immer mitführen

Gültiger Fischereischein

Tages-Erlaubnisschein (bar vor Ort erworben)

Beides ist auf Verlangen von Polizei, Fischereiaufsehern und Fischereirechtsinhabern vorzuzeigen.

Fangbegrenzungen
  • Max. 7,5 kg Fanggewicht pro Angeltag
  • 1 Raubfisch pro Angeltag
  • Max. 5 Barsche pro Angeltag
  • Max. 2 Barben pro Angeltag
  • Raubfischangeln nur mit Stahlvorfach (min. 20 cm)
Ausrüstung & Technik
  • 2 Handangeln, davon 1 Raubfischangel
  • Kein lebender Köderfisch
  • Kein Echolot / Fischortungsgerät
  • Kein Fischen vom Boot aus
  • Keine Legangeln, Reusen oder Netze

Schonzeiten & Schonmaße

Schonzeiten und Schonmaße 2026

Es gelten die abweichenden Vorgaben der Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau). Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

FischartSchonzeitSchonmaß in cm
Aal50
Äsche01.01.–30.04.35
Bachforelle01.10.–15.03.35
Barbe01.05.–30.06.40
Haselganzjährig
Hecht15.02.–30.04.60
Huchen15.02.–30.06.90
Karpfen (alle Arten)keine35
Nase (Weißfisch)01.03.–30.04.30
Nerfling01.03.–30.04.30
Regenbogenforelle15.12.–15.03.35
Ruttekeine40
Seeforelle01.10.–15.03.60
Schied01.03.–30.04.40
Schleie01.05.–30.06.30
Zander15.02.–30.04.60
Edelkrebs männlichkeine12
Edelkrebs weiblich01.10.–31.07.12

Ganzjährig geschont sind: Ammersee-/Donaukaulbarsch, Balkan-Gold-/Donau-Steinbeißer, Bitterling, Donaustromgründling, Frauennerfling, Karausche, Kilch, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Stichling, Steinbeißer, Steingressling, Sterlet, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zobel, Zope, Bach- und Donau-Neunauge, Fluss- und Teichmuscheln sowie Steinkrebs.

Schongebiet Mariaort: Im Bereich des alten B8-Mühlkanals bei Mariaort besteht ein ausgewiesenes Schongebiet – dieser Abschnitt ist von der Angelfischerei ausgenommen. Die genaue Abgrenzung ist auf der Gewässerkarte der Genossenschaft eingezeichnet.

Hinweis Huchen: Die allgemeine Raubfischschonzeit endet am 30.04., das Schonmaß und die Schonzeit für Huchen (90 cm, 15.02.–30.06.) gelten jedoch bis 30.06. weiter.

Woran muss ich denken?

Angelkarte Donau Winzer kaufen – so geht's

Unterlagen mitbringen

Für die Erlaubnis benötigst du deinen gültigen Fischereischein. Der Erlaubnisschein wird persönlich auf deinen Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar.

Im Laden vorbeikommen & Tageskarte kaufen

Die Tageskarte kaufst du direkt bei uns im Laden – Zahlung ausschließlich bar vor Ort. Wir informieren dich dabei über die genauen Gewässergrenzen sowie die aktuellen Schonzeiten und Schonmaße.

Loslegen & Regeln beachten

Achte auf die Raubfischschonzeit von Januar bis April, das tägliche Fanggewicht von 7,5 kg sowie die Fangbegrenzungen. Erlaubnisschein und Fischereischein stets mitführen.

Angelkarte Donau Winzer kaufen – Angelsport Huber Laden

Häufige Fragen zur Angelkarte Donau Winzer

Klärung der wichtigsten Punkte zum Donaugewässer bei Winzer/Mariaort

Welche Angelkarten gibt es und wie bezahle ich?

Für die Donau bei Winzer gibt es ausschließlich Tageskarten. Diese kaufst du direkt bei uns im Laden – die Bezahlung erfolgt ausschließlich bar vor Ort.

Wo genau darf ich angeln?

An beiden Ufern der Donau zwischen der Mariaorter Eisenbahnbrücke und der Pfaffensteiner Autobahnbrücke, im RMD-Schifffahrtskanal bis zur Oberpfalzbrücke sowie in der Naabmündung – vom Naabspitz ca. 140 m Naab aufwärts bzw. auf der Mariaorter Seite vom Querdamm ca. 400 m Naab aufwärts, jeweils bis zum dortigen Grenzstein. Der Bereich des alten B8-Mühlkanals bei Mariaort ist als Schongebiet von der Angelfischerei ausgenommen.

Wann ist die Raubfischschonzeit?

Vom 1. Januar bis 30. April ist das Fischen auf Raubfische verboten. Als Raubfische gelten Huchen, Forellen, Hecht, Zander, Schied und Waller.

Wie viele Fische darf ich entnehmen?

Das tägliche Fanggewicht ist auf 7,5 kg begrenzt. Zusätzlich darf pro Angeltag ein Raubfisch entnommen werden. Außerhalb der Raubfischschonzeit gelten außerdem maximal 5 Barsche und 2 Barben pro Angeltag.

Welche Ausrüstung ist erlaubt?

Erlaubt sind zwei Handangeln, davon eine Raubfischangel. Raubfischangeln nur mit Stahlvorfach (mind. 20 cm), das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten. Legangeln, Reusen und Netze jeder Art sowie mehrere Anbissstellen an einer Angel sind ebenfalls nicht erlaubt.

Darf ich vom Boot aus angeln oder ein Echolot nutzen?

Nein. Fischen mit Echolot, Fischortungsgeräten und vom Boot aus ist an diesem Gewässer verboten.

Welche Schonzeiten und Schonmaße gelten sonst?

Es gelten die von der Fischereigenossenschaft Winzer festgelegten Schonzeiten und Schonmaße (siehe Tabelle oben), zum Beispiel Hecht 15.02.–30.04. mit 60 cm Schonmaß oder Zander 15.02.–30.04. mit 60 cm Schonmaß. Zahlreiche seltene Arten wie Stör, Zingel oder Steinkrebs sind ganzjährig geschont. Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Angelsport Huber

Mehrere vertikal stehende Angelruten vor einer Decke mit camouflage Tarnnetz in einem Innenraum.