Angelkarten Winzer Wasser an der Donau
Alles rund um das Angeln beim Winzer Wasser – Karten, Infos und Tipps.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der Orientierung und sind rechtlich unverbindlich.
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Beschreibung
Donau bei Winzer & Mariaort – Fließgewässer mit Huchen, Zander & Co.
Die Öffentliche Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau) bewirtschaftet einen der attraktivsten Donauabschnitte im Regensburger Westen. Geangelt wird an beiden Ufern der Donau zwischen der Mariaorter Eisenbahnbrücke und der Pfaffensteiner Autobahnbrücke, im RMD-Schifffahrtskanal bis zur Oberpfalzbrücke sowie in der Naabmündung – vom Naabspitz ca. 140 m Naab aufwärts bis zum Grenzstein und auf der Mariaorter Seite vom Querdamm ca. 400 m Naab aufwärts bis zum Grenzstein bei der Fischergasse in Mariaort.
Großes, strömungsreiches Donaugewässer mit Anschluss an RMD-Kanal und Naabmündung
Ausschließlich Tageskarten – direkt bei uns im Laden erhältlich
Zahlung ausschließlich bar vor Ort
Fischbestand
Fischbestand in der Donau bei Winzer
Das Donaugewässer bei Winzer und Mariaort bietet einen vielfältigen Bestand – von Raubfischen wie Huchen, Zander, Hecht und Waller bis hin zu klassischen Fließgewässerarten wie Barbe, Nase und Äsche.
Was du wissen musst
Berechtigungen & Regeln
- Bayern – Regensburg
- Fließgewässer (Donau, Kanal, Naab)
- Erlaubnis gilt tagesgenau, 0:00–24:00 Uhr
- Erlaubnisschein nicht übertragbar
- Öffentliche Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau)
Immer mitführen
Gültiger Fischereischein
Tages-Erlaubnisschein (bar vor Ort erworben)
Beides ist auf Verlangen von Polizei, Fischereiaufsehern und Fischereirechtsinhabern vorzuzeigen.
- Max. 7,5 kg Fanggewicht pro Angeltag
- 1 Raubfisch pro Angeltag
- Max. 5 Barsche pro Angeltag
- Max. 2 Barben pro Angeltag
- Raubfischangeln nur mit Stahlvorfach (min. 20 cm)
- 2 Handangeln, davon 1 Raubfischangel
- Kein lebender Köderfisch
- Kein Echolot / Fischortungsgerät
- Kein Fischen vom Boot aus
- Keine Legangeln, Reusen oder Netze
Schonzeiten & Schonmaße
Schonzeiten und Schonmaße 2026
Es gelten die abweichenden Vorgaben der Fischereigenossenschaft Winzer (obere Donau). Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
| Fischart | Schonzeit | Schonmaß in cm |
|---|---|---|
| Aal | – | 50 |
| Äsche | 01.01.–30.04. | 35 |
| Bachforelle | 01.10.–15.03. | 35 |
| Barbe | 01.05.–30.06. | 40 |
| Hasel | ganzjährig | – |
| Hecht | 15.02.–30.04. | 60 |
| Huchen | 15.02.–30.06. | 90 |
| Karpfen (alle Arten) | keine | 35 |
| Nase (Weißfisch) | 01.03.–30.04. | 30 |
| Nerfling | 01.03.–30.04. | 30 |
| Regenbogenforelle | 15.12.–15.03. | 35 |
| Rutte | keine | 40 |
| Seeforelle | 01.10.–15.03. | 60 |
| Schied | 01.03.–30.04. | 40 |
| Schleie | 01.05.–30.06. | 30 |
| Zander | 15.02.–30.04. | 60 |
| Edelkrebs männlich | keine | 12 |
| Edelkrebs weiblich | 01.10.–31.07. | 12 |
Ganzjährig geschont sind: Ammersee-/Donaukaulbarsch, Balkan-Gold-/Donau-Steinbeißer, Bitterling, Donaustromgründling, Frauennerfling, Karausche, Kilch, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Stichling, Steinbeißer, Steingressling, Sterlet, Stör, Streber, Strömer, Zingel, Zobel, Zope, Bach- und Donau-Neunauge, Fluss- und Teichmuscheln sowie Steinkrebs.
Schongebiet Mariaort: Im Bereich des alten B8-Mühlkanals bei Mariaort besteht ein ausgewiesenes Schongebiet – dieser Abschnitt ist von der Angelfischerei ausgenommen. Die genaue Abgrenzung ist auf der Gewässerkarte der Genossenschaft eingezeichnet.
Hinweis Huchen: Die allgemeine Raubfischschonzeit endet am 30.04., das Schonmaß und die Schonzeit für Huchen (90 cm, 15.02.–30.06.) gelten jedoch bis 30.06. weiter.
Woran muss ich denken?
Angelkarte Donau Winzer kaufen – so geht's
Für die Erlaubnis benötigst du deinen gültigen Fischereischein. Der Erlaubnisschein wird persönlich auf deinen Namen ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Die Tageskarte kaufst du direkt bei uns im Laden – Zahlung ausschließlich bar vor Ort. Wir informieren dich dabei über die genauen Gewässergrenzen sowie die aktuellen Schonzeiten und Schonmaße.
Achte auf die Raubfischschonzeit von Januar bis April, das tägliche Fanggewicht von 7,5 kg sowie die Fangbegrenzungen. Erlaubnisschein und Fischereischein stets mitführen.
Häufige Fragen zur Angelkarte Donau Winzer
Klärung der wichtigsten Punkte zum Donaugewässer bei Winzer/Mariaort
Für die Donau bei Winzer gibt es ausschließlich Tageskarten. Diese kaufst du direkt bei uns im Laden – die Bezahlung erfolgt ausschließlich bar vor Ort.
An beiden Ufern der Donau zwischen der Mariaorter Eisenbahnbrücke und der Pfaffensteiner Autobahnbrücke, im RMD-Schifffahrtskanal bis zur Oberpfalzbrücke sowie in der Naabmündung – vom Naabspitz ca. 140 m Naab aufwärts bzw. auf der Mariaorter Seite vom Querdamm ca. 400 m Naab aufwärts, jeweils bis zum dortigen Grenzstein. Der Bereich des alten B8-Mühlkanals bei Mariaort ist als Schongebiet von der Angelfischerei ausgenommen.
Vom 1. Januar bis 30. April ist das Fischen auf Raubfische verboten. Als Raubfische gelten Huchen, Forellen, Hecht, Zander, Schied und Waller.
Das tägliche Fanggewicht ist auf 7,5 kg begrenzt. Zusätzlich darf pro Angeltag ein Raubfisch entnommen werden. Außerhalb der Raubfischschonzeit gelten außerdem maximal 5 Barsche und 2 Barben pro Angeltag.
Erlaubt sind zwei Handangeln, davon eine Raubfischangel. Raubfischangeln nur mit Stahlvorfach (mind. 20 cm), das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten. Legangeln, Reusen und Netze jeder Art sowie mehrere Anbissstellen an einer Angel sind ebenfalls nicht erlaubt.
Nein. Fischen mit Echolot, Fischortungsgeräten und vom Boot aus ist an diesem Gewässer verboten.
Es gelten die von der Fischereigenossenschaft Winzer festgelegten Schonzeiten und Schonmaße (siehe Tabelle oben), zum Beispiel Hecht 15.02.–30.04. mit 60 cm Schonmaß oder Zander 15.02.–30.04. mit 60 cm Schonmaß. Zahlreiche seltene Arten wie Stör, Zingel oder Steinkrebs sind ganzjährig geschont. Für nicht aufgeführte Arten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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