Angelkarten Willersdorfer Weiher
Alles rund um das Angeln beim Willersdorfer Weiher – Karten, Infos und Tipps.
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Beschreibung
Willersdorfer Weiher – drei abwechslungsreiche Teiche bei Wildendorf
Die Willersdorfer Weiheranlage liegt unweit von Wildendorf am Ortsrand von Willersdorf im Landkreis Kelheim. Die Anlage wurde vor dem Erwerb als Zuchtanlage für Karpfen und Schleien genutzt und besteht aus drei ablassbaren, unterschiedlich großen Gewässern, die auf ihre frühere Nutzung schließen lassen.
Drei ablassbare Teiche – abwechslungsreich & mit vielfältigem Fischbestand
Jugendliche bis 18 Jahre können ohne Fischereischein mit Lichtbildausweis angeln
Nachtfischen erlaubt – ideal für Karpfen- und Raubfischangeln
Fischbestand
Fischbestand im Willersdorfer Weiher
Als ehemalige Karpfen- und Schleien-Zuchtanlage beherbergt die Weiheranlage einen reichhaltigen Fischbestand – von Karpfen und Schleien über Hecht und Zander bis hin zu zahlreichen Weißfischen.
Was du wissen musst
Berechtigungen & Regeln
- Bayern – Landkreis Kelheim
- Teich (Weiher)
- Saison: 1. Januar – 31. Dezember
- Kein Ausdruck erforderlich
- KFV Kelheim e.V.
Eines davon ist erforderlich
Fischereischein / Jugendfischereischein Deutschland
– oder –
Lichtbildausweis für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kein Boot (Futterboot bedarf Sondererlaubnisschein)
- Drohnen verboten
- Nachtfischen erlaubt
- Fangmeldung erforderlich
- Fangbuch führen (Karte oder hejfish)
- Max. 2 Handangeln mit je 1 Köder
- Kein Schnupperfischen für Erwachsene
- Ansitzangeln
- Feedern
- Friedfischangeln
- Karpfenangeln
- Naturköderangeln
- Posenangeln
- Raubfischangeln
- Spinnangeln
- Stippangeln
Woran muss ich denken?
Angelkarte Willersdorfer Weiher kaufen – so geht's
Fischereischein bzw. Jugendfischereischein Deutschland – oder für Jugendliche bis 18 Jahre einen Lichtbildausweis. Ein Vereinsausweis (DAFV/LFV) ist an diesem Gewässer nicht erforderlich.
Die Tageskarte für den Willersdorfer Weiher kaufst du direkt bei uns im Laden. Unbedingt auch die abweichenden Schonzeiten des KFV Kelheim beachten – wir beraten dich gerne dazu.
Alle gefangenen Fische müssen unverzüglich vor dem Weiterfischen mit Größe und Gewicht eingetragen werden – auf der Karte oder online bei hejfish. Den Erlaubnisschein stets beim Angeln mitführen.
Häufige Fragen zur Angelkarte Willersdorfer Weiher
Klärung der wichtigsten Punkte zum Willersdorfer Weiher
Für den Willersdorfer Weiher gibt es ausschließlich Tageskarten. Die Karte gilt für einen Kalendertag. Kaufe die Karte direkt bei uns im Laden.
Ja! Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können mit einem Lichtbildausweis (statt Fischereischein) angeln. Ein Vereinsausweis wird an diesem Gewässer grundsätzlich nicht benötigt. Bitte beachte: Das Schnupperfischen für Erwachsene ist ausdrücklich nicht zulässig.
Pro Angeltag dürfen insgesamt 2 Fische der Arten Hecht, Zander, Barsch, Salmoniden, Karpfen oder Schleie entnommen werden. Bei allen anderen Fischarten sind zusätzlich maximal 5 Fische erlaubt. Für Salmoniden gilt außerdem ein Jahreslimit von 20 Fischen pro Gewässer. Lauben, Schwarzmeergrundeln, Waller und Graskarpfen fallen nicht unter diese Beschränkung – Schwarzmeergrundeln, Waller und Graskarpfen dürfen jedoch nicht zurückgesetzt werden.
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten Bayerns sowie die abweichenden Vereinsschonzeiten des KFV Kelheim e.V. – diese weichen teilweise vom bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG) ab und betreffen u.a. Forellen, Barbe, Hecht, Huchen, Nerfling, Rapfen/Schied, Schleie und Zander. Die aktuellen Schonzeiten findest du unter: kfv-kelheim.de/schonzeiten-und-schonmasse
Während der Raubfischschonzeit ist das Fischen nur mit nicht-korrosionsbeständigen Einzelhaken erlaubt. Kunstköder und Köderfisch sind in dieser Zeit verboten – Ausnahmen: Trockenfliege und Nymphe. Wird ein geschonter Fisch gefangen, muss das Vorfach noch im Wasser gekappt werden. Es ist nicht erlaubt, diese Fische zu landen oder mitzunehmen.
Das Angeln vom Boot oder mit einer Schwimmhilfe ist verboten. Für die Ausbringung von Ködern oder Montagen per Futterboot oder anderen technischen Geräten ist ein gesonderter Bootserlaubnisschein erforderlich. Die Nutzung von Drohnen ist generell untersagt.
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